Qualitätssicherungssystem
Im Zuge der Bologna-Reform zur Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes und der daraus resultierenden Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (1999) wurde die Forderung nach Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre gesetzlich verankert. Die Verantwortung der Qualitätssicherung liegt dabei bei der Hochschule selbst, wobei das interne Qualitätssicherungssystem regelhaft einer externen Begutachtung zu unterziehen ist.
Das Verfahren der Systemakkreditierung überprüft, inwieweit die Prozesse und Instrumente des hochschuleigenen Qualitätssicherungssystems geeignet sind, die hohe Qualität des Studienangebots sicherzustellen. Nach erfolgreicher Akkreditierung wurde die Freien Universität Berlin als erste Berliner Hochschule im September 2016 mit dem Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates ausgezeichnet. Das erlangte Selbstakkreditierungsrecht erlaubt es der Freien Universität Berlin, ihre Studiengänge nach Durchlaufen des internen Qualitätssicherungssystem als qualitätsgesichert zu zertifizieren.
Weitere Informationen zur Systemakkreditierung und dem aktuellen Verfahrensstand der Freien Universität Berlin finden Sie hier.
Mit dem Verfahren der internen Akkreditierung überprüft das Präsidium der Freien Universität Berlin anhand definierter Kriterien, ob ein Studiengang regelhaft die folgenden Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen hat:
- Konzeptionelle Prüfung
- Rechtliche Prüfung
- Kapazitäre Prüfung
- Einbindung externer Expertise (Fachgespräch)
- Dezentrale Befragungen
- Zentrale Befragungen
- Qualitätsberichte
Ist dies der Fall, wird der Studiengang gemäß Selbstakkreditierungsrechts durch das Präsidium akkreditiert. Der Studiengang erhält das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates, wird in die Datenbank des Akkreditierungsrates aufgenommen und auf der Internetseite der Freien Universität Berlin unter „Akkreditierte Studiengänge“ gelistet.
Folgende Studiengänge haben im November 2016 als eine der ersten Studiengänge der Freien Universität Berlin erfolgreich das Verfahren der internen Akkreditierung durchlaufen und das Siegel des Deutschen Akkreditierungsrates verliehen bekommen:
- Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
(Akkreditierungsurkunde 2016 / Akkreditierungsurkunde 2023) - Weiterbildender Masterstudiengang Pferdemedizin (Akkreditierungsurkunde)
- Weiterbildender Masterstudiengang Small Animal Science (Akkreditierungsurkunde)
Links zum Thema
Die European Association of Establishments for Veterinary Education (EAEVE) evaluiert im Auftrag der Europäischen Union regelmäßig die veterinärmedizinischen Ausbildungsstätten Europas. Ziele der Qualitätssicherung auf europäischer Ebene sind die Harmonisierung sowie die Sicherung eines vergleichbar hohen Standards der tierärztlichen Ausbildung, welche gemäß den EU-Richtlinien 78/1028/EWG, 2005/36/EG und 2013/55/EU die Grundvoraussetzungen für die automatische europaweite Anerkennung der Abschlüsse und die damit verbundene freie Berufsausübung innerhalb der Europäischen Union bilden.
Der Fachbereich wurde bisher drei Mal positiv evaluiert, zuletzt im Juli 2018. Mit der positiven Begutachtung bescheinigt die EAEVE dem Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin die Erfüllung der europäischen Anforderungen an die Ausbildung von TierärztInnen. Der Fachbereich zählt zu den anerkannten Ausbildungsstätten der EAEVE. Das Peer Review Verfahren findet in siebenjährigem Turnus statt.
Downloads
- Self Evaluation Report 2024
- Appendices of the Self Evaluation Report 2024
- EAEVE Review of the Interim Report 2021
- Interim Report Berlin 2021
- Akkreditierungsurkunde EAEVE Berlin 2018
- EAEVE Final Re-Visitation Report Berlin 2018
- Re-Visitation Self Evaluation Report 2018
- EAEVE Final Report Berlin 2017
- Self Evaluation Report 2017
- Appendices of the Self Evaluation Report 2017