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Systemakkreditierung

Im Zuge der Bologna-Reform zur Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes und der daraus resultierenden Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (1999) wurde die Forderung nach Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre gesetzlich verankert. Die Verantwortung der Qualitätssicherung liegt dabei bei der Hochschule selbst, wobei das interne Qualitätssicherungssystem regelhaft einer externen Begutachtung zu unterziehen ist.

Das Verfahren der Systemakkreditierung überprüft, inwieweit die Prozesse und Instrumente des hochschuleigenen Qualitätssicherungssystems geeignet sind, die hohe Qualität des Studienangebots sicherzustellen. Nach erfolgreicher Akkreditierung wurde die Freien Universität Berlin als erste Berliner Hochschule im September 2016 mit dem Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates ausgezeichnet. Das erlangte Selbstakkreditierungsrecht erlaubt es der Freien Universität Berlin, ihre Studiengänge nach Durchlaufen des internen Qualitätssicherungssystem als qualitätsgesichert zu zertifizieren.

Weitere Informationen zur Systemakkreditierung und dem aktuellen Verfahrensstand der Freien Universität Berlin finden Sie hier.