Tierseuchenforschungsstiftung
Vergabe von Fördermitteln
Tierseuchenforschungsstiftung vergibt Mittel für Kongressreisen und Förderung junger Wissenschaftler
Die Tierseuchenforschungsstiftung vergibt regelmäßig Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern, um ihnen die Teilnahme an Kongressen oder Fortbildungsveranstaltungen in allen Bereichen der Forschung und Lehre zu Tiergesundheit und Tierschutz zu ermöglichen. Anträge bis zu einer Höhe von maximal 1000 € pro Person und Reise können jeweils zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober bei der Tierseuchenforschungsstiftung eingereicht werden. Förderungsberechtigt sind nur Angehörige des Fachbereichs Veterinärmedizin der FU Berlin (MitarbeiterInnen des Fachbereichs sowie externe Promovierende, deren Promotionsarbeit über das Promotionsbüro des Fachbereichs abgewickelt wird). Gefördert werden insbesondere Personen, deren Teilnahme an Kongressreisen nicht aus anderen Mitteln finanziert werden kann. Jede Person kann höchstens einmal pro Jahr gefördert werden. Liegen mehr förderungswürdige Anträge vor als gefördert werden können, werden die finanzielle Bedürftigkeit, die wissenschaftliche Leistung sowie vorherige Förderung der Antragsteller als Entscheidungskriterium herangezogen oder die Höhe der Förderungssumme je Person ggf. reduziert. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Stiftung innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist.
Antragsteller sind die intendierten Mittelempfänger. Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an
Tierseuchenforschungsstiftung
Prof. Dr. Marcus Doherr
FU Berlin
Institut für Veterinär-Epidemiologie und Biometrie
Königsweg 67
14163 Berlin
E-Mail: tierseuchenforschungsstiftung@vetmed.fu-berlin.de
Weitere Informationen erhalten Sie beim Vorstand Prof. Dr. Marcus Doherr (marcus.doherr@fu-berlin.de, Tel. 030 838 71714) und PD Dr. Roswitha Merle (roswitha.merle@fu-berlin.de, Tel. 030 838 75096).
Ebenfalls möglich ist die Gewährung von Sachmitteln an universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen für die Anschaffung von Geräten, Materialien und wissenschaftlichem Schrifttum bis 3000 € je Antrag. Bitte schicken Sie aussagekräftige Unterlagen ebenfalls an o.g. Adresse und setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung.