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Antrag auf Änderung/Verlängerung eines Tierversuchsvorhabens

Zuletzt aktualisiert am 02.05.2024

Sollen sich in genehmigten Tierversuchsvorhaben bzw. in dem angezeigten Tierversuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen Sachverhalte ändern - insbesondere in der Versuchsdurchführung, der Tieranzahl oder -art und der personellen Mitarbeit - müssen diese der Behörde rechtzeitig im Voraus und schriftlich begründet von der Projektleitung des Tierversuchsvorhabens nach Stellungnahme/Mitzeichnung der/des TierSchB genehmigt werden.

Die Umsetzung von Änderungen darf erst nach Zustimmung/Genehmigung durch die zuständige Behörde im Fall von § 34 Abs. 1 S. 1 TierSchVersV, bzw. nach Ablauf der Frist gemäß § 34 Abs. 3 erfolgen.

15.   Antrag auf Änderung eines Tierversuchsvorhabens 16.   Antrag auf Änderung des Leiters, Stellvertreters oder Antragstellers eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 04/2020)

Bei Personen, welche der Behörde noch nicht bekannt sind, sind Personenbögen samt erforderlichen Anlagen einzureichen- siehe Punkt 3.1.

17.   Antrag auf Änderung des Personals eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 07/2018)

Bei Personen, welche der Behörde noch nicht bekannt sind, sind Personenbögen samt erforderlichen Anlagen einzureichen- siehe Punkt 3.1.

18.  Antrag auf Verlängerung eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 07/2018)
Maximaldauer eines Versuchsvorhabens darf nicht insgesamt 5 Jahre überschreiten. Eine Verlängerung ist maximal zwei Mal möglich (innerhalb der 5 Jahre) und wird nur in begründeten Fällen genehmigt.