Formulare & Merkblätter
Zuletzt aktualisiert am 26.08.2024
Antrag auf ein vollumfängliches oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren eines Tierversuchsvorhabens
Folgende Unterlagen sind obligatorisch einzureichen:
1. Deckblatt Tierversuchsvorhaben (Version: 06/2022)enthält die Kontaktinformationen der antragstellenden, versuchsleitenden und stellvertretend versuchsleitenden Personen. Zum Deckblatt gehören die nachfolgenden Anlagen:
2. Anlage 1: Antrag Tierversuchsvorhaben (Version: 06/2022)Der Antrag auf ein vollumfängliches Genehmigungsverfahren eines Tierversuchsvorhabens richtet sich nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes und auf ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 8a.
Beachten Sie auch die
2.1. Hinweise der Tierversuchskommissionen
3. Anlage 2: Personelle Voraussetzungen (Version: 06/2022)beinhaltet Angaben zu den versuchsleitenden, stellvertretend versuchsleitenden sowie versuchsplanenden Personen. Des Weiteren werden Angaben zu Durchführenden, Ausbildenden und Auszubildenden sowie die für die Betreuung der Tiere zuständigen Personen erfasst. Der Behörde bereits bekannte Personen unterschreiben in der Anlage "personelle Voraussetzungen" hinter ihrem Namen in den Tabellen. Für Personen, welche der Behörde nicht bekannt sind müssen ausfüllen und unterschrieben.
3.1. Personenbogen (Version: 07/2024) Diese sind zu jedem Antrag für jeden Mitarbeitenden beizulegen, wenn die Personen der Behörde nicht bekannt sind. Zusätzlich sind eine Kopie des Berufsabschlusszeugnisses und des Sachkundenachweises (mind. Funktion A / ehemalige FELASA B), Nachweis der ggf. vorhandener Erfahrung der versuchstierkundlicher Arbeit (Genehmigungsbescheide aus anderen Ländern/Bundesländer wo die Person als Leiter/Stellvertreter/Mitarbeiter aufgelistet ist) beizulegen.
4. Anlage 3: Einverständniserklärung: Versand von antragsrelevanten Dokumenten per E-Mail (Version: 06/2022) 5. Anlage 4: Formblätter „Angaben zur biometrischen Planung (Version: 06/2022)Hier sind die Angaben sowie die Herleitung der Tierzahlen aufgeführt. Es wird empfohlen, sich im Institut für Veterinär-Epidemiologie und Biometrie beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auch die folgenden Publikationen:
5.1. Publikation zum Thema statische Planung im Rahmen von Tierversuchen (Link)
5.2. Benutzerhandbuch für die biometrische Planung von Tierversuchen (Link)
6. Nichttechnische Projektzusammenfassung - NTP (Link zu Antragstellung)ist Bestandteil jedes vollumfänglichen Antrags auf Genehmigung, jedoch nicht beim Antrag auf vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Bitte registrieren Sie sich unter bevorstehenden Link und füllen die Angaben online aus! Legen Sie bitte den Antragsunterlagen eine Kopie mit entsprechender ID bei! Die Angaben der NTP werden auf derselben Website veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz zugänglich gemacht.
6.1. Leitfaden zur Erstellung der nichttechnischen Projektzusammenfassung NTP für Tierversuchsvorhaben
6.2. Benutzungshinweise Antragstellung NTP (Link)
7. Datenbankprotokolledienen der Erfassung aller Informationen zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Alternativmethoden zu den geplanten Versuchen. Nutzen Sie dafür das
7.1. Merkblatt zur Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten
8. Score Sheet inkl. AbbruchkriterienUnter Punkt 16 und 18 in der Anlage 1: Antrag Tierversuchsvorhaben werden Angaben zur Belastungsbeurteilung, Score Sheets und Abbruchkriterien gemacht. Diese beinhalten die Benennung möglicher Symptome, deren Schweregrade und die entsprechenden Handlungsanweisungen. Dazu gibt es verschiedene Empfehlungen:
8.1. Merkblatt zum Score Sheet (LAGeSo)
8.2. Score Sheet – Beispiel Maus/Ratte mit Handlungsanweisung (LAGeSo)
8.3. Empfehlung zu Score Sheets, Belastungskategorien und Abbruchkriterien (Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand 22.03.2023)
8.4. Orientierungshilfe zur Belastungseinschätzung und Einstufung in Belastungsgrade von genetisch veränderten Maus- und Rattenlinien (Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand 01.05.2017)
8.5. Möglichkeiten der Belastungsbeurteilung im Tierversuch (GV-SOLAS, Stand: Februar 2020)
8.6. Kriterien zur vorzeitigen Tötung von tumortragenden Mäusen und Ratten (GV-SOLAS & TVT, Stand: 2009)
9. Nachweis über organisatorische Voraussetzungen gem. Punkt 28.III. in Anlage 1dieser soll eine Bestätigung enthalten, dass alle personellen, materiellen und finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung des Versuchsvorhabens erfüllt sind. Das Schreiben erfolgt formlos (Briefbogen des Antragstellers) und wird den Antragsunterlagen beigelegt.
Bei der Benutzung von genetisch veränderten Linien, soll das
10. Formblatt Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtliniendazu gibt es folgende Empfehlung:
10.1. Belastungsbeurteilung genetisch veränderter Mäuse und Ratten (Stand: 09.09.2016)
Zusätzlich einzureichen (falls nicht im Antrag eingearbeitet):
11. Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und ggf. spezifischen Fachausdrücke 12. Liste der LiteraturzitateZuletzt aktualisiert am 02.05.2024
Während der Durchführung des Versuchsvorhabens sind alle Eingriffe zu dokumentieren. Alle erforderlichen Angaben sind im
13. Aufzeichnungsmuster nach § 9 Abs. 5 TierSchG und § 29 TierSchVersV einzutragen.Bitte beachten Sie das
13.1. Merkblatt zum Führen der versuchsbegleitenden Aufzeichnungen (Stand: 01/2019)
Es empfiehlt sich die wichtigsten Angaben aus den Antragsunterlagen in das Deckblatt zu übernehmen, als auch Abkürzungen und Standard-Prozeduren in dem Deckblatt zu definieren um später die Dokumentation zu erleichtern. Die Aufzeichnungen müssen selbsterklärend sein und können auf genauere Dokumentationen wie z.B. Score Sheets, Operationsprotokolle verweisen, diese müssen dann der Dokumentation hinzugefügt sein! Die Aufzeichnungen sind 5 Jahre nach der Beendigung des Versuchs aufzubewahren!
Bei Versuchen mit Hunden oder Katzen sind zusätzliche Aufzeichnungen zu führen, nutzen Sie bitte dafür die
13.2. Vorlage zu besonderen Aufzeichnungen für Hunde und Katzen
Bei als „schwer“ belastend eingestuften Versuchsvorhaben, sowie bei Vorhaben zu welchen solche Auflage erteilt wurde, muss der zuständigen Behörde eine
14. Rückblickende Bewertung (Formblatt Stand: 07/2022)
abgegeben werden. Bitte nutzen Sie dazu die Hinweise aus dem
14.1. Merkblatt zu rückblickender Bewertung (Stand: 07/2022)
Jährlich müssen die im Vorjahr final verwendeten Versuchstiere dem BfR gemeldet werden. Die genaueren Informationen dazu werden immer in der Frühjahrs Einweisungen besprochen und rechtszeitig über entsprechenden Verteiler versendet. Bitte nutzen Sie für die Erstellung der Meldung Ihre Aufzeichnungsunterlagen.
Zuletzt aktualisiert am 02.05.2024
Sollen sich in genehmigten Tierversuchsvorhaben bzw. in dem angezeigten Tierversuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen Sachverhalte ändern - insbesondere in der Versuchsdurchführung, der Tieranzahl oder -art und der personellen Mitarbeit - müssen diese der Behörde rechtzeitig im Voraus und schriftlich begründet von der Projektleitung des Tierversuchsvorhabens nach Stellungnahme/Mitzeichnung der/des TierSchB genehmigt werden.
Die Umsetzung von Änderungen darf erst nach Zustimmung/Genehmigung durch die zuständige Behörde im Fall von § 34 Abs. 1 S. 1 TierSchVersV, bzw. nach Ablauf der Frist gemäß § 34 Abs. 3 erfolgen.
15. Antrag auf Änderung eines Tierversuchsvorhabens 16. Antrag auf Änderung des Leiters, Stellvertreters oder Antragstellers eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 04/2020)Bei Personen, welche der Behörde noch nicht bekannt sind, sind Personenbögen samt erforderlichen Anlagen einzureichen- siehe Punkt 3.1.
17. Antrag auf Änderung des Personals eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 07/2018)Bei Personen, welche der Behörde noch nicht bekannt sind, sind Personenbögen samt erforderlichen Anlagen einzureichen- siehe Punkt 3.1.
18. Antrag auf Verlängerung eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 07/2018)
Maximaldauer eines Versuchsvorhabens darf nicht insgesamt 5 Jahre überschreiten. Eine Verlängerung ist maximal zwei Mal möglich (innerhalb der 5 Jahre) und wird nur in begründeten Fällen genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am 02.05.2024
Tötungen zu wissenschaftlichen Zwecken sind auf das wissenschaftlich unerlässliche Maß zu beschränken. Die geplanten Tötungen zu wissenschaftlichen Zwecken sin von der Projektleitung des Tötungsvorhabens vorab den Tierschutzbeauftragten unter Verwendung des Formulars zu
19. Anzeige nach §4 Tierschutzgesetz (Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken)19.1. Die interne Richtlinie zu Tötungsanzeigen ist dabei zu beachten.
Sofern sich im Rahmen Ihrer Tötungsanzeige Änderungen ergeben, sind diese dem/der TierSchB rechtszeitig schriftlich mitzuteilen und in den Aufzeichnungen zu vermerken. Bei wesentlichen Änderungen ist eine neue Tötungsanzeige zu stellen.
Zuletzt aktualisiert am 02.05.2024
Für die Haltung bzw. Zucht von Versuchstieren an der FU muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 11 TierSchG vorliegen, welche über die/den TierSchB rechtzeitig im Voraus zu beantragen ist.
20. Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für das Züchten und Halten von Versuchstieren (Stand: 02/21)Allgemeine Angaben und tierartspezifische Angaben zur Versuchstierhaltung sind in der Richtlinie 2010/63/EU und den Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Versuchstieren 2007/526/EG festgelegt.
Einrichtungen welche die Versuchstiere nur verwenden (z.B. §4TierschG Tötung) und nicht halten, bzw. die Verwendungsräume nicht in der bereits genehmigten Zucht und Haltung beantragt wurden, müssen für die entsprechenden Räume eine Verwendungserlaubnis beantragen. Dafür ist der
21. Antrag Verwenderräume für Tierversuche
zu stellen.
22. Narkoseprotokoll-Vorlage
23. Bescheinigung Abgabe von Nutztieren nach der Verwendung im Tierversuch
24. Erklärung zur Hygiene bei Begehungen
25. Versuchsvorbereitendes Training
25.1. Leitlinie zum Training von Versuchshunden
25.2. Stellungnahme aus dem Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte e.V.
zu Eingewöhnungs- und Trainingsprogrammen für Labornagetiere im Hinblick auf geplante Versuchsvorhaben
Wer Tierversuche durchführt, Tiere nach § 4 Abs. 3 TierSchG tötet oder Tiere tötet, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet aber nicht verwendet wurden (bspw. Sentinels), muss dies der zuständigen Behörde jeweils bis zum 31. März des Folgejahres melden (§ 1 Abs. 1 u. 2 VersTierMeldV). Die aktuellen und genauen Informationen zu der Versuchstiermeldung werden bei der Frühjahrs Einweisung vermittelt.
30. Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
31. Webseite des BfR zur Versuchstiermeldung hier finden Sie die aktuellen Informationen zu der Versuchstiermeldung: FAQ, aktuellen Tabellen die für die Meldung verwendet werden sollen
32. Tierversuchszahlen aus vorherigen Jahren sind unter diesem Link zu finden
33. Empfehlungen des Nationalen Ausschusses befassen sich mit spezifischen Fragestellungen der Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüsse zu Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz.
34. Empfehlungen und Orientierungshilfen der Berliner Tierschutzbeauftragten
35. Publikationen der Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS)
3Rs
36. Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)
38. NC3Rs
Tierschutz
40. Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
41. EU-Kommission „Animals in science“
Alternativmethoden
45. SMAFIRA
SMAFIRA ist ein kostenloses Online-Tool, das biomedizinische Forscher und Tierschutzbeauftragte bei ihren Bemühungen unterstützen soll, die Literaturdatenbank PubMed© nach möglichen Alternativmethoden zu Tierversuchen zu durchsuchen. SMAFIRA urteilt NICHT über die Eignung der gefundenen Methoden als Alternativen. Diese Beurteilung ist menschlichen Experten vorbehalten. SMAFIRA verkürzt jedoch die Zeit, die für die Suche nach Alternativmethoden in der Literatur benötigt wird. Alles, was Sie brauchen, ist eine PubMed®-Kennung (PMID).
46. The Center for Alternatives to Animal Testing
47. European Society for Alternatives to Animal Testing, The European 3Rs Society
50. NAT Database (Non-Animal Technologies)
Informationszentren
Versuchstierkundliche Institutionen
55. AAALAC- Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care International
56. AALAS- American Association for Laboratory Animal Science
57. ACLAM- American College of Laboratory Animal Medicine
58. ESLAV- European Society of Laboratory Animal Veterinarians
59. EARA- European Animal Research Association
60. FELASA- Federation of European Laboratory Animal Science Associations
60. GV-SOLAS- Gesellschaft für Versuchstierkunde, Society for Laboratory Animal Science
61. ICLAS- International Council for Laboratory Animal Science
62. LASA- Laboratory Animal Science Association
63. NORECOPA- Norway's National Consensus Platform for the advancement of "the 3 Rs" (Replacement, Reduction, Refinement) in connection with animal experiments
64. UFAW-Universities Federation for Animal Welfare
Gute Wissenschaftliche Praxis
65. PREPARE guidelines
67. ARRIVE guidelines
Für die Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen, die im Land Berlin durchgeführt werden, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales verantwortlich:
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Fachgruppe IV C Tierschutz
Postfach 310929
10639 Berlin
Tel.: (030) 90229-0
Für Tierversuche, die im Land Brandenburg durchgeführt werden ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit verantwortlich:
Dezernat V6 - Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung
Gaglower Straße 17/18
03048 Cottbus
Für Tierversuche, die in anderen Bundesländern durchgeführt werden sind HIER die entsprechenden Kontaktdaten zu finden.