Bei Erstattung aus Haushaltsmitteln wird kein Tagegeld gezahlt und eine Verpflegung nicht erstattet. Für Reisen, die nicht im Raum Berlin liegen (hier: Berlin BVG-Bereich ABC und direkt an Berlin angrenzende Landkreise), kann bei Erstattung aus Drittmitteln ein pauschales Tagegeld gezahlt werden.
Die Entscheidung, ob ein Tagegeld gezahlt wird, liegt beim Kostenstellenverantwortlichen. Wünscht der Kostenstellenverantwortliche keine Auszahlung von Tagegeld, ist dies auf der Abrechnung zu vermerken. In Deutschland sind dies momentan (2016) jeweils 12,00 € für An- und Abreisetag und 24,00 € für weitere, vollständig auf der Dienstreise verbrachte, Tage. Dieses Tagegeld, oder Verpflegungsmehraufwand, ist ein Ausgleich für die zusätzlich entstandenen Kosten von Geschäftsreisenden. Tagegelder für andere Länder finden Sie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder" (ARVVwV), für 2016 zu finden zum Beispiel hier. Werden Mahlzeiten gestellt oder sind zum Beispiel im Hotelpreis enthalten, wird das Tagegeld gekürzt (um 20% des vollen Satzes für Frühstück, um 40% des vollen Satzes für Mittag- oder Abendessen).