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Dienstreisen


Formulare zur Beantragung und Abrechnung von Dienstreisen



Vor Antritt einer Dienstreise sind folgende Schritte notwendig:

1. Absprachen über die vorzunehmende Dienstreise mit dem Betreuer bzw. Kostenstellenverantwortlichen treffen.

    Sind ausreichend Mittel vorhanden und aus welchem Fond soll die Reise bezahlt werden?

2. Rechtzeitiger Versand des vollständig ausgefüllten Formulars "Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise"

    an das Dekanat des Fachbereichs (i.d.R. 4 Wochen). Alle Dienstreiseanträge werden an das Dekanat gestellt!

3. Erst mit Erhalt der Dienstreisegenehmigung sind Sie berechtigt die Dienstreise vorzunehmen.




Mit Beendigung der Dienstreise:

1. Einreichen des vollständig ausgefüllten Formulars "Reisekostenabrechnung" an das Dekanat des Fachbereichs.

    (Die Einreichung muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen, um Ansprüche geltend machen zu können.)

    Bitte sorgen Sie dafür, dass der Reisekostenabrechnung alle Originalbelege bzw. Zahlungsauszüge über

    die getätigten (Bar-) Zahlungen beiliegen. Ohne die Originalbelege sind die Ausgaben nicht erstattungsfähig.

2. Alle Reisekostenabrechnungen werden dem Dekanat zugesandt und auf Vollständigkeit geprüft.

    Reisekostenabrechnungen aus Drittmitteln leitet das Dekanat nach erfolgreicher Prüfung weiter an I A 30.




Häufig gestellte Fragen zum Thema Dienstreisen