Erstattung Taxi
Im Regelfall können Taxikosten nicht erstattet werden. Ist eine Taxifahrt vonnöten, erfordert dies zwingend eine schriftliche Begründung. Beispielsweise dringende dienstliche Gründe, zwingende persönliche Gründe, Nichtvorhandensein oder nicht zeitgerecht verfügbare regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel oder Fahrten zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Ortsunkundigkeit und widrige Witterungsverhältnisse sind keine triftigen Gründe im Sinne der Vorschrift. Bitten achten Sie darauf, dass auf Taxi-Rechnungen die Uhrzeit (und das Datum) eingetragen wird.