Hochschulwechsel & Quereinstieg
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienplatz der Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin interessieren.
Voraussetzung für die Einstufung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Zulassung an der Freien Universität Berlin.
Die seit dem 1. Oktober 2006 gültige Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) bringt Änderungen mit sich, die auf die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auswirkungen haben. Gemäß § 65 der TAppV werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise angerechnet
- Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums an einer Universität,
- Zeiten eines im Ausland zeitweilig betriebenen veterinärmedizinischen Studiums.
Nach § 66 der TAppV entscheidet die Universität des Landes über die Anerkennung, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin
- für das Studium der Veterinärmedizin eingeschrieben oder zugelassen ist oder
- einen Antrag auf Einschreibung oder Zulassung für das Studium der Veterinärmedizin gestellt hat.
Dies hat zur Folge, dass Anerkennungsbescheide aus anderen Ländern oder von anderen Universitäten ab dem 1. Oktober 2006 an der Freien Universität nicht mehr anerkannt werden.
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Schritt 1: Zulassung
Das bedeutet, dass Sie zunächst eine Bewerbung zum höheren Semester für ein Ihrer Studienleistung entsprechendes Fachsemester stellen müssen. Einzelanerkennungen von Leistungen außerhalb eines Zulassungsverfahrens sind nicht möglich, da sie ohnehin keine Gültigkeit für andere Bildungsstätten haben. Für das Zulassungsverfahren möchten wir Sie auf die zentralen Seiten der Freien Universität Berlin verweisen. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen zur Bewerbung und Zulassung sowie die entsprechenden Formulare. Eine Zulassung ist nur für das Fachsemester möglich, das zeitgleich mit dem laufenden Semester erfolgt. Das heißt im Sommersemester ist nur eine Zulassung für das 2./4./6./8. Semester und im Wintersemester nur für das 3./5./7. Semester möglich.
Bewerbungen sind nur an die zentrale Zulassungsstelle der Freien Universität Berlin zu richten. Bitte senden Sie keine Unterlagen an den Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin.
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Schritt 2: Einstufung von Studienleistungen zur Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung
Wenn Sie von der Zulassungsstelle im Online-Zulassungsverfahren eine Zulassung finden, werden Sie in den darauf folgenden Tagen eine schriftliche Bestätigung mit detaillierten Informationen erhalten. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, den Vorbehalt der Zulassung aufzuheben. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an die Ausschussvorsitzende für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin, Frau Prof. Dr. Mahtab Bahramsoltani. Neben der gescannten ersten Seite des Zulassungsbescheides werden ebenso die bestätigten Zusammenstellungen Ihrer erfolgreich absolvierten Studienleistungen benötigt.
Studierende aus inländischen Ausbildungsstätten erhalten diese direkt in den Studien- und Prüfungsbüros; Studierende der Szent István Universität beantragen das Versenden des Notenspiegels direkt im dortigen Studentensekretariat; dieses leitet den Notenspiegel direkt an den Ausschussvorsitzenden für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin weiter.
Die Prüfungsausschussvorsitzenden prüfen die vorliegenden Unterlagen und entscheiden über die Einstufung der Fachsemester. Die Entscheidung zur Einstufung bekommen Sie zeitnah per E-Mail zugesandt.
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Schritt 3: Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung
Der Anerkennungsbescheid der entsprechenden Fachsemester senden Sie mit den anderen geforderten Unterlagen an die Zulassungsstelle, um sich endgültig immatrikulieren zu können.
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Anrechnung von Studienleistungen (Scheine) oder Prüfungsleistungen
In Abhängigkeit von dem Studienverlauf und den jeweiligen Studieninhalten können Scheine und Prüfungen, z.B. in den Fächern Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen, Zoologie, Physik und organische und anorganische Chemie anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt jedoch ausschließlich im Rahmen eines Zulassungsverfahrens an der Freien Universität Berlin. Das bedeutet, dass ein Anerkennungsantrag erst gestellt werden kann, wenn die Immatrikulation zum 1. Semester an der Freien Universität Berlin erfolgt ist. Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist zu richten an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Vorprüfung im Fachbereich Veterinärmedizin. Eine Beratung über mögliche Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen vor einer Immatrikulation ist nicht möglich.
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Einstufungen in höhere Fachsemester
Einstufungen in höhere Fachsemester sind für Studienwechsler aus anderen Studienfächern nicht möglich, da spezifische Lehrveranstaltungen der Veterinärmedizin wie Anatomie und Histologie aus dem ersten Semester Voraussetzungen für eine Zulassung zum 2. FS. darstellen. Eine Bewerbung wäre somit nur für das erste Semester möglich.
Absolventen des Erasmus-Programms beantragen die Gleichwertigkeit Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Prüfung unter schriftlicher Vorlage einer vollständigen Aufstellung Ihrer Leistungen und ihrer Studien- und Prüfungsunterlagen. Die Anträge finden Sie hier.
Informationen zum Studienplatztausch finden Sie hier.