Nachteilsausgleich gemäß §11 RSPO
Nachteilsausgleiche dienen dazu, Studierende, die einer gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen ausgesetzt sind, eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium zu ermöglichen.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können nach §11 RSPO einen Nachteilsausgleich beantragen.
Darunter zählen z.B. Studierende mit chronisch somatischen (körperlichen) Erkrankungen, psychischen Erkrankungen, Teilleistungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreibschwächen oder ADHS/ADS) sowie Sinnes- und Mobilitätsbeeinträchtigungen. Erst die offizielle Genehmigung schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit.
Wie läuft das Antragsprozedere?
Schritt 1: Beratung und ggf. Empfehlungsschreiben:
Die Freie Universität Berlin hat eine zentrale Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen etabliert. Dort finden Sie detaillierte Informationen. In der Beratungsstelle wird bei einer individuellen Beratung ein auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmtes Empfehlungsschreiben erarbeitet. Dieses Empfehlungsschreiben stellt die Grundlage für die Beantragung des konkreten Nachteilsausgleichs dar.
Schritt 2: Festlegung der konkreten Nachteilsausgleich/e:
Mit diesem Empfehlungsschreiben sowie dem ärztlichen Attest wenden Sie sich an die Prüfungsausschussvorsitzenden des Fachbereichs, Prof. Bahramsoltani für den vorklinischen Abschnitt oder Prof. Meemken für den klinischen Abschnitt. Auf der Grundlage der Empfehlungen wird der Nachteilsausgleich im Rahmen eines individuellen Studienverlaufsplans und/oder Prüfungsanpassungen abgestimmt.