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BAföG

Nachweis des Leistungstandes (Formblatt 5)

Das BAföG-Amt verlangt üblicherweise zum vierten Semester (und je nach Studienverlauf auch noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt) den Nachweis des Leistungstandes. Dazu dient die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5), die von dem/der für Ihren jeweiligen Studiengang verantwortlichen BAföG-Koordinatoren ausgestellt werden muss. Die Ausstellung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Vorprüfung

Zur Vorprüfung durch das Studienbüro werden von Ihnen folgende Informationen benötigt, die Sie bitte per Mail von ihrer offiziellen FU-Emailadresse an das Studienbüro schicken. Ohne diese Informationen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

A) Angaben zur auszubildenden Person:

Name, Vorname, Matr. Nr., Geburtsdatum, Geburtsort, Förderungsnummer (falls vorhanden)

B) Was soll wann bestätigt werden?

In der Anfrage der BAFÖG-Stelle steht ein Datum, zu dem ein bestimmter Leistungsstand bestätigt werden soll, z.b. 4. FS zum 31.7.20XX und bis wann das Formblatt eingereicht werden muss. Diese Angaben werden auch benötigt.
C) Angaben zum Studienstand

    • Regulärer Studienverlauf:
      Ausschlaggebend für die Beurteilung des regulären Studienverlaufs ist die erfolgreiche Absolvierung aller für die Physikumsprüfungen notwendigen Studienleistungen. Die Beurteilung des regulären Studienverlaufs wird über Ihren Leistungsstand in Campus Management ermittelt. Aus diesem Grund können die Leistungen erst nach Semesterende ausgestellt werden, also nachdem Ihre Leistungen von den Dozierenden in Campus bestätigt worden sind.
    • Falls es Abweichungen zum regulären Studienverlauf geben sollte, bitte die noch fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen aufführen sowie der vorgesehene zeitliche Studienplan (Dieser wird mit dem Prüfungsamt abgeglichen)

Schritt 2: Ausstellung der Bescheinigung

Nach erfolgter Vorprüfung durch das Studienbüro erstellen die BAföG-Koordinatoren die Bescheinigung.
Die Bescheinigungen erhalten Sie per Mail vom Studienbüro in der Woche nach Vorlesungsende, damit die Leistungen des laufenden Semesters auch berücksichtigt werden können.



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