ABV / Praktika
Der Bachelorstudiengang gliedert sich in das Kernfach mit 150 Leistungspunkten (LP) einschließlich der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP und den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) im Umfang von 30 LP.
Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung ist gemäß § 9 der Studienordnung sowie der Studiumsordnung ABV der FU Berlin wie folgt geregelt:
- Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten über die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere wissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezogene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikations-adäquate, auch international ausgerichtete berufliche Tätigkeiten nach dem Studium.
- Die Module des Studienbereichs ABV werden in der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin (StO-ABV und PO-ABV) sowie der Studienordnung und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang beschrieben.
- Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum im Umfang von insgesamt 15 LP.
- Das obligatorische Berufspraktikum ist in einem dafür geeigneten Betrieb oder an einer außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung zu absolvieren. Es soll den Studierenden einen praxisbezogenen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen. Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Berufspraktikums und Unterstützung bei der Praktikumswahl wird vom Career Service der Freien Universität Berlin durchgeführt.
Wichtige Hinweise zur Praktikumssuche und Anerkennung
Entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung §9 (3) umfasst der Studienbereich ABV ein obligates Berufspraktikum. Dieses ist in einem geeigneten Betrieb oder einer außeruniversitären wissenschaftlichen Eirichtung zu absolvieren. Um Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Betriebes Hilfestellung zu geben, haben wir im Blackboard/Community/Pferdewissenschaft-Informationen/Praktikum eine Liste der empfohlenen Praktikumsbetriebe bereitgestellt.
Sie haben auch die Möglichkeit einen anderen geeigneten Betrieb zu wählen, der in Deutschland von der jeweils zuständigen Stelle für berufliche Bildung als Ausbildungsbetrieb für den Beruf Pferdewirt anerkannt ist und in dem ein geeigneter Betreuer mit der Mindestqualifikation Pferdewirtschaftsmeister zur Verfügung steht.
Um die Qualität Ihres Praktikums zu sichern, ist in Absprache mit dem Career-Center die vorherige Bestätigung der Anerkennungswürdigkeit Ihres geplanten Praktikums durch den Praktikumsbeauftragten (Herrn Kotenbeutel) notwendig. Das gilt auch für Auslandspraktika.
Bitte lassen Sie die berufsfachliche Anerkennungswürdigkeit rechtzeitig vor Antritt des Praktikums von Ihrem Praktikumsbeauftragten prüfen (Formular „fachliche Anerkennung Praktikum“) und reichen Sie die Bestätigung nach Absolvierung des Praktikums zusammen mit dem Praktikumsbericht und der Praktikumsbescheinigung beim Career-Service ein.
Anerkennung von Leistungen aus der Berufsausbildung für das ABV-Modul
Die ABV ist dezentral organisiert, d.h., dass es für jeden Kompetenzbereich einen anderen Ansprechpartner gibt. Wer welchen Kompetenzbereich betreut, findet man unter https://www.fu-berlin.de/sites/career/studium/Allgemeine-Informationen/index.html. Bei Fragen zur Anerkennung muss sich die Studierenden direkt an den/die korrekte Ansprechpartner/in wenden.