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Verhalten bei Einbruch und/oder Diebstahl

Es ist umgehend vom betroffenen Bereich die Polizei (Notruf 110 oder Wache des zuständigen Abschnitts) zu informieren:

  • wenn die Straftat noch nicht beendet ist (z.B. ein Einbruch andauert) oder
  • wenn Spuren der Straftat sichergestellt werden können.

Das Rechtsamt ist über den Vorfall schriftlich von der Geschäftsführenden Direktorin/vom Geschäftsführenden Direktor über die Fachbereichsverwaltung zu informieren, unabhängig davon, ob sich dieser mit oder ohne Polizeieinsatz ereignet hat. Der weitere Schriftverkehr mit der Polizei wird vom Rechtsamt geführt.

Sollte die polizeiliche Vorgangsnummer dem betroffenen Bereich mitgeteilt werden, so ist diese Mitteilung ebenso an das Rechtsamt weiterzuleiten.

Versicherungsleistung

Sollten Versicherungsleistungen in Betracht kommen ist Frau Riccarda Habermann (II C 31) zu informieren.