Praktikum
Aktuelle Informationen rund um Praktika finden Sie auf der Webseite der Abteilung I C 3 -Ausbildungsangelegenheiten:
https://www.fu-berlin.de/sites/ausbildung/praktikum/index.html
Art des Praktikums |
Rechtsgrundlage |
Meldung gemäß |
Freiwilliges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums |
Berufsbildungsgesetz (BBiG) |
Unterzeichnete Praktikumsvereinbarung über die Fachbereichsverwaltung an I C 3 [intern abrufbar].
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Freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung |
Berufsbildungsgesetz (BBiG) |
Unterzeichnete Praktikumsvereinbarung über die Fachbereichsverwaltung an I C 3 [intern abrufbar].
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Pflichtpraktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie |
Regelungen der Studien- und Praktikumsordnungen und anderer landesrechtlichen Vorschriften |
Unterzeichnete Praktikumsvereinbarung über die Fachbereichsverwaltung an I C 3 [intern abrufbar] und zusätzlich einmal jährlich nach Aufforderung Meldung an das Studienbüro.
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Schülerpraktika. |
Schulrecht |
Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum absolvieren, erhalten von ihrer Schule eine Vereinbarung über die Durchführung des Betriebspraktikums. Diese Vereinbarung wird auf der zweiten Seite von dem Praktikumsbetreuer oder der Praktikumsbetreuerin unterschrieben. Die Originalvereinbarung dann an die Ausbildungsleitung -I C 3- senden, die als „Betriebsleitung“ unterschreibt und alle weiteren Schritte einleitet. |
Erasmus-Praktikant/innen |
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Unterzeichnete Praktikumsvereinbarung über die Fachbereichsverwaltung an I C 3 [intern abrufbar]. |
Bitte beachten Sie das Rundschreiben über die Neuregelung der Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten ab dem 01.01.2015