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Praktikum

Aktuelle Informationen rund um Praktika finden Sie auf der Webseite der Abteilung I C 3 -Ausbildungsangelegenheiten:
https://www.fu-berlin.de/sites/ausbildung/praktikum/index.html

 

Art des Praktikums

Rechtsgrundlage

Meldung gemäß

Freiwilliges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Unterzeichnete Praktikumsvereinbarung über die Fachbereichsverwaltung an I C 3 [intern abrufbar].

 

Freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Unterzeichnete Praktikumsvereinbarung über die Fachbereichsverwaltung an I C 3 [intern abrufbar].

 

Pflichtpraktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie

Regelungen der Studien- und Praktikumsordnungen und anderer landesrechtlichen Vorschriften

Unterzeichnete Praktikumsvereinbarung über die Fachbereichsverwaltung an I C 3 [intern abrufbar] und zusätzlich einmal jährlich nach Aufforderung Meldung an das Studienbüro.

 

Schülerpraktika.

Schulrecht

Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum absolvieren, erhalten von ihrer Schule eine Vereinbarung über die Durchführung des Betriebspraktikums. Diese Vereinbarung wird auf der zweiten Seite von dem Praktikumsbetreuer oder der Praktikumsbetreuerin unterschrieben. Die Originalvereinbarung dann an die Ausbildungsleitung -I C 3- senden, die als „Betriebsleitung“ unterschreibt und alle weiteren Schritte einleitet.

Erasmus-Praktikant/innen

 

Unterzeichnete Praktikumsvereinbarung über die Fachbereichsverwaltung an I C 3 [intern abrufbar].

 

Bitte beachten Sie das Rundschreiben über die Neuregelung der Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten ab dem 01.01.2015