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Forschungssemester

Als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer haben Sie die Möglichkeit zur Durchführung von Forschungsvorhaben, künstlerischen Entwicklungsvorhaben oder zur Aktualisierung Ihrer Kenntnisse in der Berufspraxis auf Antrag in angemessenen Zeitabständen unter Fortzahlung Ihrer Dienstbezüge für ein Semester, in besonderen Fällen für zwei Semester von Ihren übrigen dienstlichen Aufgaben freigestellt zu werden. Zwischen zwei Freistellungen muss grundsätzlich eine Wartefrist von sieben Semestern eingehalten werden.

Einnahmen während eines Forschungssemesters

Während des Forschungssemester dürfen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer keine anderweitige hauptberufliche Tätigkeit ausüben. Werden Einnahmen erzielt, sind diese ggf. bis zu einem gewissen Umfang an die Freie Universität Berlin abzuführen. Um zu klären, ob dies für Sie im Einzelnen zutrifft, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalstelle.

Verfahren

Das Forschungssemester ist mit dem entsprechenden Vordruck zu beantragen und der Antrag ist an die Fachbereichsverwaltung zu leiten. Die Entscheidung über die Gewährung einer Freistellung trifft der Dekan oder die Dekanin des Fachbereichs. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Vollständigkeit der Lehrveranstaltungen, die Durchführung der Prüfungen und die Krankenversorgung gewährleistet sind.

Nach Ablauf der Freistellung ist der Dekanin/dem Dekan ein Bericht über Durchführung und Ergebnisse des Forschungssemesters vorzulegen.

Formulare

Rechtsgrundlagen