Arbeitsbefreiung
Beschäftigte (gem. § 28 TVL FU) https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem/media/tv-l_fu_2013.pdf und
Beamt/inn/e/n (gem. AV SurlVO v. 7.3.2007 https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/
personal/2013/pb_4_2013_anlage1.pdf ) erhalten auf Antrag aus bestimmten Anlässen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge, z. B.:
- 25- und 40-jähriges Dienstjubiläum → 1 Arbeitstag (Sonderregel bei Beamtinnen und Beamten, siehe Rundschreiben V 02/07 https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/fu-rundschreiben/2007/V0207.pdf)
- Niederkunft der Ehefrau / der Lebenspartnerin → 1 Arbeitstag
- Tod des Ehegatten / des Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils → 2 Arbeitstage
- Schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt → 1 Arbeitstag pro Kalenderjahr
- Ärztliche Behandlung, wenn diese während der Dienstzeit erfolgen muss → die erforderliche, nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich der Wegezeiten
Im Zweifel richten Sie sich bitte an Ihre Personalstelle, entweder Referat IA (Wissenschaftliches Personal und Beamte/innen) oder Referat IB (Nichtwissenschaftliches Personal, Studentische Hilfskräfte) https://www.fu-berlin.de/einrichtungen/verwaltung/abt-1/index.html.