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Arbeitsbefreiung

Beschäftigte (gem. § 28 TVL FU) https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem/media/tv-l_fu_2013.pdf und
Beamt/inn/e/n (gem. AV SurlVO v. 7.3.2007 https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/
personal/2013/pb_4_2013_anlage1.pdf
) erhalten auf Antrag aus bestimmten Anlässen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge, z. B.:

  • 25- und 40-jähriges Dienstjubiläum → 1 Arbeitstag (Sonderregel bei Beamtinnen und Beamten, siehe Rundschreiben V 02/07 https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/fu-rundschreiben/2007/V0207.pdf)
  • Niederkunft der Ehefrau / der Lebenspartnerin → 1 Arbeitstag
  • Tod des Ehegatten / des Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils → 2 Arbeitstage
  • Schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt → 1 Arbeitstag pro Kalenderjahr
  • Ärztliche Behandlung, wenn diese während der Dienstzeit erfolgen muss → die erforderliche, nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich der Wegezeiten

Im Zweifel richten Sie sich bitte an Ihre Personalstelle, entweder Referat IA (Wissenschaftliches Personal und Beamte/innen) oder Referat IB (Nichtwissenschaftliches Personal, Studentische Hilfskräfte) https://www.fu-berlin.de/einrichtungen/verwaltung/abt-1/index.html.