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Praktikumsordnung

 Praktikumsordnung

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehende Praktikumsordnung gilt für das Praktikum „Arzneimittelanfertigung (Galenik)“. 

2. Ablauf des Praktikums

  • Der zeitliche Ablauf des Praktikums ergibt sich aus dem für jedes Semester zu erstellenden Lehrplan. Die Termine werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
  • Im Rahmen von Einführungsveranstaltungen werden vom Kursleiter Kenntnisse zur Arzneimittelherstellung vermittelt, wie rechtliche Grundlagen zur Arzneimittelherstellung, -Kennzeichnung und -Preisberechnung, Arbeitsschutz sowie Grundkenntnisse zu Arzneiformen. Für alle Gruppen (A-F) besteht zur Einführungsveranstaltung daher Anwesenheitspflicht. Die praktischen Übungen erfolgen in Gruppen (A-F) mit maximal 32 Teilnehmern. Ort: Kurssaal des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie, Koserstr. 20, 14195 Berlin.

 

3. Zulassung zum Praktikum

  • Berechtigt zur Teilnahme sind gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung für Studienangelegenheiten der FU vom 19.01.94 Studierende, die vor mindestens 2 Semestern die Tierärztliche Vorprüfung vollständig bestanden haben. Anmeldungen zum Kursus sollten vor Ende des vorangehenden Semesters erfolgen und können spätestens bis zum Beginn des Kurses berücksichtigt werden. Nach diesem Termin ist eine Aufnahme ins Praktikum nur dann möglich, wenn in einem noch nicht angelaufenen Kurs noch Plätze frei sind. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Praktikumsplätze vorhanden sind, richtet sich die Vergabe der Praktikumsplätze nach § 12 Abs. 2 der Satzung für Studienangelegenheiten vom 15.7.1998.

 

4. Voraussetzungen für die Scheinvergabe

  • Voraussetzungen für die Scheinvergabe ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Praktikum.

 

5. Regelmäßige Teilnahme

  • Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn nicht mehr als eine Doppelstunde versäumt wurde.
  • Wurden zwei Doppelstunden versäumt, kann ein Kurstag nachgeholt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass für das Fehlen zu einer Doppelstunde eine Begründung (ärztliches Attest, dringende Teilnahme an einer anderen Lehrveranstaltung) vorliegt.
  • Wurden mehr als 2 Doppelstunden versäumt, kann kein Schein erteilt werden. Das gesamte Praktikum ist in diesem Fall zu wiederholen.
  • Zu Beginn jeden Kurstages wird vom Kursleiter kurz in die jeweilige Thematik  eingeführt. Deshalb ist pünktliches Erscheinen (möglichst 5-10 Minuten vor Kursbeginn) erforderlich.

 

6. Nachweis der regelmäßigen Teilnahme

  • 5 bis 10 Minuten nach Kursbeginn erfolgt die Überprüfung der Anwesenheit. Danach eintreffende Praktikumsteilnehmer gelten als nicht anwesend.

 

7. Erfolgreiche Teilnahme

  • Die an den Kurstagen hergestellten Arzneimittel sind zu kennzeichnen, mit dem Abgabe-Höchstpreis zu versehen und auf dem Arbeitsplatz zurückzulassen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Leistungskontrollen während des Kurses überprüft (Kenntnisse zu Grundregeln für die Herstellung der behandelten Arzneiformen, Kennzeichnung, Berechnung). Die hergestellten Arzneimittel und die ausgefüllten Arbeitsvorlagen sind hierzu dem jeweiligen Betreuer des Kurses zur Überprüfung vorzulegen.
  • Am letzten Kurstag erfolgt eine Leistungskontrolle, in der zwei Arzneimittel ohne Arbeitsanleitung innerhalb von einer Doppelstunde hergestellt, gekennzeichnet und berechnet (Höchstabgabepreis) werden müssen. Herstellung, Kennzeichnung und Berechnung werden getrennt beurteilt. Unentschuldigtes Fehlen gilt als „nicht bestanden“.

 

8. Wiederholung von Kolloquien

  • Die abschließende Leistungskontrolle kann einmal wiederholt werden. Der Wiederholungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 

9. Antrag auf studienbegleitende, bewertende Leistungskontrollen

  • Auf schriftlichen Antrag beim Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses können die Studierenden vorab studienbegleitende, bewertende Leistungskontrollen nach § 8 Abs. 1 Satz 4 TappO beantragen. Der Anteil der studienbegleitenden Teilprüfungen an der Gesamtnote im Fach Arzneimittelverordnungs- und Anfertigungslehre beträgt 20%.

 

10. Ausgabe des Scheines

  • Der Schein wird nach Abschluss der Leistungskontrollen dem Prüfungssekretariat zugesandt.

 

11. Organisation und Inhalte des Praktikums

  • Unterlagen werden zum ersten Kurstag allen Praktikumsteilnehmern ausgehändigt.
  • Zum Praktikum sind geeignete Schutzkleidung (weißer Kittel) und ein Taschenrechner mitzubringen.
  • Waagen und andere Rezepturgeräte sind sachgemäß zu behandeln und in vollständigem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Ebenso ist der Arbeitsplatz am Ende des jeweiligen Kurstages aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.

 

Schlagwörter

  • Praktikumsordnung